AGB der Kundenkarte

Die Vorteile für Sie als Kunden:

  • Kostenlose Bonuskarte, kein Pfand!
  • 2% Treuerabatt auf alle Waren (Back- Konditoreiwaren, Speisen, Kaffee, usw.)
  • Keine Bonuspunkte sammeln, sofort den Treuerabatt nutzen.
  • Bargeldloser Einkauf
  • Die Kundenkarte kann auch als Geschenkkarte verschenkt werden.
  • Geschenkkarten können wieder aufgeladen werden und als Kundenkarten weiter benutzt werden.

Allgemeine Bedingungen:

  • Bei jedem Einkauf wird ein Treuerabatt von 2% auf alle Backwaren der Bäckerei Wiesender sofort abgezogen, ausgenommen Zeitungen und Zeitschriften.
  • Mit dieser Kundenkarte kann in all unseren Wiesender Filialen eingekauft werden, ausgenommen sind unsere Verkaufsmobile.
  • Die Kundenkarte ist keinem Kunden/in zugewiesen (nicht personalisiert) und kann an Dritte weitergegeben werden.
  • Eine Barauszahlung des aufgeladenen Betrages ist nicht möglich.
  • Bei Verlust der Karte ist eine Erstattung des Geldwerts bzw. eine Sperrung nicht möglich, da die Daten des Kunden nicht erfasst und gespeichert werden.
  • Bei Verlust der Karte übernimmt die Bäckerei Wiesender keinerlei Haftung, der bei Verlust der Karte noch geladene Geldbetrag ist verloren.
  • Um Verwechslungen zu vermeiden muss die Karte auf der Rückseite mit dem Namen des Inhabers gut leserlich Unterzeichnet (Druckbuchstaben) werden. Unsere Mitarbeiter weisen Sie darauf hin und halten für Sie einen wasserfesten Stift zur Unterschrift bereit.
  • Sollte ein Kunde mehrere Karten besitzen, können die geladenen Geldbeträge nicht auf eine Karte umgebucht werden, der Geldbetrag muss durch Einkäufe verbraucht werden.
  • Sollten Sie eine Karte nicht mehr nutzten, wären wir Ihnen für die Rückgabe der Karte sehr dankbar. Kein Pfand!
  • Beschädigte Karten werden endgeldlos gegen neue Karten ausgetauscht, der bereits aufgeladene  Geldbetrag wird nur umgebucht, wenn der Kunde den Nachweis über den aufgeladenen Betrag führen kann.

    Zum Austausch die Karte bitte an folgende Adresse senden:
    Bäckerei Wiesender GmbH & Co. KG
    Michael-Weingartner-Str. 2
    85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

    Bitte den Absender nicht vergessen!
  • Kann das Kassensystem die Karte nicht mehr erkennen und nicht nachgewiesen werden ob, die Karte ein Guthaben aufweist, ist die Karte wertlos und wird auch nicht ersetzt.

Anwendung der Kundenkarte:

  • Die Karten müssen vor dem ersten Einkauf mit Geld aufgeladen werden.
  • Unsere Kundenkarten können in jeder Wiesender Filiale aufgeladen werden, ausgenommen unsere Verkaufsmobile.
  • Es muss mindestens ein Geldbetrag von 20€ auf die Karte geladen werden.
  • An allen unseren Kassen kann der aktuelle Stand des Guthabens, das sich auf der Karte befindet, kontrolliert werden.
  • Der Rabatt wird sofort abgezogen.
  • Der zu bezahlende Betrag wird vom Guthaben auf der Karte abgezogen und reduziert das Guthaben auf der Karte.
  • Die Kasse erstellt einen Ausdruck, auf dem das Guthaben vor und nach dem Einkauf abgedruckt ist.

Um Meinungsverschiedenheiten über den Geldbetrag der sich noch auf der Karte befindet zu vermeiden und den Nachweis führen zu können, sollten Sie sich den Kassenausdruck bitte immer von unseren Verkaufsmitarbeitern/innen geben lassen und bis zum nächsten Aufladen mit Geld oder Einkauf aufbewahren.

Nur dann kann der Nachweis über die Höhe des aufgeladenen Betrags geführt werden.

AGB der Firmenkarte

Der Inhaber kann mit dem aufgeladenen Wert der Firmenkarte in allen Filialen der Wiesender Naturbackstube einfach und bequem bargeldlos bezahlen.

Eine Barauszahlung des aufgeladenen Betrages ist nicht möglich. Die Karte kann gegen Barzahlung in den Ladenlokalen aufgeladen werden. Bei Verlust der Karte ist eine Erstattung des Geldwerts bzw. eine Kartensperrung nicht möglich.

In unseren Verkaufsmobilen ist die Verwendung der Firmenkarte nicht möglich.

Bei Firmenaustritt muss die Firmenkarte bei der Wiesender Naturbackstube abgegeben werden. Sollte dies nicht rechtzeitig erfolgen, und die Firmenkarte wird trotzdem weiterhin mit Rabattabzug verwendet, wird der Rabattabzug sowie 500€ Bearbeitungsgebühr gegenüber der Firma in Rechnung gestellt.